Ansuchen Zuweisung von Fachverbandsmittel
Allgemeine Information
Aus den Sportförderungsmitteln des Landes Tirol wird der Sport- und Geschäftsbetrieb der vom Tiroler Landessportrat anerkannten Tiroler Sportfachverbände unterstützt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vom Tiroler Landessportrat anerkannte Tiroler Sport-Fachverbände.
Fristen
Um die Zuweisung von Fachverbandsmitteln kann jährlich von 1. Jänner bis 28. Februar angesucht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Jahresbericht
- Mitglieder/Vereinsbestätigung des Bundesfachverbandes
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Für die Förderabwicklung gilt die von der Tiroler Landesregierung beschlossene <link file:138886 internen link im aktuellen>Förderrichtlinie gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 sowie die Allgemeine Richtlinie des Landes für Förderungen aus Landesmitteln.