Landtagsklubs und Präsidialkonferenz
Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, einen sogenannten Klub zu bilden. Sollten MandatarInnen, die nicht derselben wahlwerbenden Partei angehören, sich zu einem Klub zusammenschließen wollen, ist das nur mit Zustimmung des Landtages möglich. Ein Klub muss mindestens zwei Abgeordnete umfassen, geleitet wird er von einer Klubobfrau bzw. einem Klubobmann. Mitglieder der Landesregierung und des Bundesrates können sich dem Klub ihrer Fraktion anschließen, dürfen dort jedoch keine Funktion ausüben.
Die Landtagsklubs:
VP Tirol - Klubobmann Sebastian Kolland, BSc
FPÖ - Klubobmann Mag. Markus Abwerzger
SPÖ - Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl, BA
FRITZ - Klubobmann Mag. Markus Sint
GRÜNE - Klubobmann Mag. Gebi Mair
NEOS - Klubobfrau Dipl.-Päd.in Birgit Obermüller, BEd MA
kein Klub - Abg. Dr. Georg Dornauer
Die Präsidialkonferenz
Die Klubobleute bilden gemeinsam mit dem Präsidenten Jakob Wolf und den VizepräsidentInnen Dominik Mainusch und Elisabeth Blanik die Präsidialkonferenz. Dieses Gremium berät den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte, insbesondere bei der Festlegung der Sitzungszeiten und der Tagesordnung der Sitzungen sowie bei der Zurückstellung von Anträgen.
Hier finden Sie Informationen zur Parteien- und Klubförderung.