
Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten:
Amtsstunden:
a) Montag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr
b) Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Parteienverkehrszeiten allgemein:
a) Montag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
b) Dienstag bis Donnerstag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung und
c) Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Parteienverkehrszeiten Bürgerservice:
a) Montag: von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
b) Dienstag und Mittwoch: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
c) Donnerstag und Freitag: von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
jeweils ausgenommen die gesetzlichen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember und der
Faschingsdienstag-Nachmittag.
HINWEIS:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, innerhalb der Parteienverkehrszeiten zu uns zu kommen, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin einen Sondertermin. Er/Sie wird Ihnen gerne behilflich sein.
Bekanntmachung des Bezirkshauptmannes zur rechtswirksamen Einbringung und deren technischen Voraussetzungen.