Der transparente Landtag
Öffentliche Liste der gemeldeten Tätigkeiten der Abgeordneten
Gemäß § 9 Abs 1, 2 und 4 Bezügebegrenzungs-BVG iVm § 6 Abs. 2, 4, 5 und 7 Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz hat die Präsidentin des Landtages eine öffentliche Liste zu führen, in der die von den Abgeordneten gemeldeten Tätigkeiten unter Angabe des Rechtsträgers einzutragen sind (Liste).
Liste der öffentlich Bediensteten
Gemäß Art. 29 Abs. 8 Tiroler Landesordnung ist weiters eine Liste der Abgeordneten, die auch öffentlich Bedienstete sind, und deren Regelungen hinsichtlich einer Dienstfreistellung oder Außerdienststellung zu veröffentlichen (Liste).
Förderung für Parteien bzw. deren Klubs, Spenden
Das Land Tirol fördert im Landtag vertretene politische Parteien bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung durch jährliche Zuwendungen (Parteienförderung). Diese Fördermittel sind im Verhältnis der auf sie bei der vergangenen Landtagswahl entfallenen gültigen Stimmen aufgeteilt. Außerdem gewährt das Land Tirol den Klubs im Tiroler Landtag zur Unterstützung der parlamentarischen Tätigkeit eine jährliche Klubförderung. Diese errechnet sich nach einem gesetzlich fixierten Sockelbetrag sowie einem Arbeitsbeitrag pro Abgeordneter/m. Die Klubs haben genaue Aufzeichnungen über die widmungsgemäße Verwendung der Klubförderung zu führen. Deren Ordnungsmäßigkeit ist von einer/einem beeideten WirtschaftsprüferIn jährlich zu kontrollieren und der Überprüfungsbericht im Boten für Tirol zu verlautbaren.
Parteispenden über 1.000 Euro sind in einem Rechenschaftsbericht auszuweisen, Spenden über 15.000 Euro sind dem Rechnungshof unverzüglich zu melden.