Aufenthaltsabgabe
Die Tourismusabteilung ist als Abgabenbehörde für die Einhebung und Kontrolle der Aufenthaltsabgabe sowie des Freizeitwohnsitz- und Campingpauschales zuständig.
Mit der Aufenthaltsabgabe werden in Tirol insbesondere infrastrukturelle Einrichtungen finanziert, erhalten und betrieben, welche nicht nur unseren Gästen, sondern auch der Tiroler Bevölkerung zugute kommen und die Lebensqualität insgesamt steigern.
Bankverbindung der Aufenthaltsabgaben:
IBAN: AT 52 5700 0002 0000 1540 BIC: HYPTAT 22
Informationen
- Dateityp: pdf Download (314 KB) Ansprechpartner für Betriebs- und Gästeanmeldungen
- Dateityp: pdf Download (905 KB) Informationsbroschüre für Beherbergungsbetriebe Achtung: Die Höchstgrenze der Aufenthaltsabgabe wurde zwischenzeitlich auf € 5,- angehoben.
- Dateityp: pdf Download (445 KB) Leitfaden zum Vermieten meiner Wohnung
- Dateityp: pdf Download (92 KB) Rechtswirksames Einbringen von Anbringen
- Dateityp: pdf Download (184 KB) Freizeitwohnsitzpauschale - Freizeitwohnsitzabgabe
- Dateityp: pdf Download (432 KB) Abgabenhöhe aller Verbände
Formulare
- Dateityp: doc Download (33 KB) Meldungen über die vereinnahmten Aufenthaltsabgaben
- Dateityp: pdf Download (4 KB) Erläuterung zur Aufenthaltsabgabenmeldung
- Dateityp: doc Download (39 KB) Antrag auf Vorschreibung Aufenthaltsabgaben
- Dateityp: doc Download (15 KB) Antrag Vorschreibung Freizeitwohnsitzpauschale