Landtagswahlen
Allgemeines
Die 36 Tiroler Abgeordneten werden aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt. Der Landtag kann sich jedoch vor Ablauf der Gesetzgebungsperiode mit einer Zweidrittelmehrheit vorzeitig auflösen.
Das Landesgebiet ist in neun Wahlkreise (Innsbruck-Stadt, Innsbruck-Land, Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz, Reutte und Schwaz) eingeteilt. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten in den einzelnen Wahlkreisen ergibt sich aus der Bevölkerungsanzahl.
Die näheren Bestimmungen zum Ablauf der Wahlen finden Sie in der Landtagswahlordnung 2017.
Neben der Wahl zum Tiroler Landtag gibt es noch die BundespräsidentInnenwahl, Nationalratswahl, Europawahl, BürgermeisterInnen- und Gemeinderatswahl mit jeweils eigenen Bestimmungen.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt ist jede österreichische Staatsbürgerin/jeder österreichische Staatsbürger, die ihren/der seinen Hauptwohnsitz in Tirol hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Außerdem dürfen auch österreichische StaatsbürgerInnen, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland diesen in Tirol hatten, für die Dauer ihres Aufenthaltes im Ausland - längstens für zehn Jahre - vom Wahlrecht mittels Wahlkarte Gebrauch machen.
Passives Wahlrecht
Wählbar zum Tiroler Landtag ist jede/r zum Landtag Wahlberechtigte, die/der spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Jahre im Detail sowie eine Übersicht der Mandatsverteilung seit 1945.