Förderung für den Schienen-Einzelwagenladungsverkehr in Tirol
Allgemeine Informationen
Gefördert werden Einzelwagen (Einzelwaggons) im Schienengüterverkehr, die im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 transportiert werden. Entscheidend dabei ist die Mehrmenge an beförderten Einzelwagen zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (01.01.2024 bis 31.12.2024), die gefördert wird. Die Förderung erhält jene(r) Fördernehmer*in, die/der die Kosten für den Einzelwagenladungsverkehr trägt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt im Sinne der gegenständlichen Förderrichtlinie sind Unternehmen mit Standort in Tirol. Der Start- oder der Endpunkt des Einzelwagens (Einzelwaggons) muss innerhalb des Bundeslandes Tirol liegen. Eine Mehrmenge an beförderten Einzelwagen zum Vergleichszeitraum des Vorjahres (01.01.2024 bis 31.12.2024) ist Grundvoraussetzung. Pro Einzelwagen (Einzelwaggon) kann nur eine einzige Förderung gewährt werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Start- und der Endpunkt des Einzelwagens (Einzelwaggons) innerhalb des Bundeslandes Tirol liegt. Nicht gefördert werden Einzelwagen (Einzelwaggons), die von einer anderen Förderstelle gefördert werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 200 € pro transportierten Einzelwagen (Einzelwaggon). Die Förderung ist mir maximal 15.000 € pro Fördernehmer*in begrenzt.
Fristen
Der jeweilige Förderantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.01.2026 einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Rechnung und Zahlungsbestätigung über den transportierten Einzelwaggons
- Nachweis eines Eisenbahnverkehrsunternehmens über die transportierten Einzelwaggons im Vergleichszeitraum des Vorjahres (Formualr „Wagenaufkommen Einzelwagenverkehr" verwenden)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.