Inanspruchnahme von Kindererziehungszeiten
Allgemeine Information
Die Behörde hat von allen pragmatisierten Lehrpersonen zu erheben, ob sie für das Pensionskonto Kindererziehungszeiten geltend machen wollen bzw. können.
Voraussetzungen
Die Lehrperson muss bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (pragmatisiert) zum Land Tirol stehen.
Zuständige Stelle
Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 9012 0
office@bildung-tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls kann von der Behörde ein Nachweis verlangt werden, dass die beantragende Lehrperson während der überwiegenden Zeit für die Versorgung bzw. Beaufsichtigung des Kindes / der Kinder zuständig ist bzw. war.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Allgemeines Pensionsgesetz (APG)