RoBau: Aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren nach dem SOG
Allgemeine Informationen
Mit diesem Formular können Sie aufsichtsbehördlich genehmigungspflichtige Verordnungen nach dem SOG vorlegen. Detaillierte Informationen finden Sie in den relevanten Rechtsgrundlagen.
Fristen
Die Schutzzone oder Ensembleschutzzone ist nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Die Schutzzone oder Ensembleschutzzone (oder Sichtzone) ist nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen. Die Vorlage hat in Form amtssignierter elektronischer Dokumente zu erfolgen; die Landesregierung kann bei Bedarf die zusätzliche Übermittlung in Papierform verlangen. Weiters sind die maßgebenden Entscheidungsgrundlagen, die im Verfahren eingelangten Stellungnahmen, die Auszüge aus den Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates und die Auflegungsnachweise soweit möglich in elektronischer Form zu übermitteln (ohne elektronische Amtssignatur). Erfolgt die Vorlage nicht vollständig, so hat die Landesregierung die Gemeinde unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Verbesserung aufzufordern. Für die Übermittlung dieser Daten ist die jeweils dazu vorgesehene Portalanwendung des Landes Tirol zu verwenden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 13 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
- Planzeichenverordnung 2025