RoBau: Aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren nach dem TROG
Allgemeine Informationen
Mit diesem Formular können Sie Verordnungen nach der TBO (Stellplatzverordnungen, Stellplatzverordnungen für Fahrräder, örtliche Bauvorschriften, Baulärmverordnungen) zur Verordnungsprüfung vorlegen. Detaillierte Informationen finden Sie in den relevanten Rechtsgrundlagen.
Fristen
Die Verordnung ist unverzüglich nach der Kundmachung im RIS zur Verordnungsprüfung zu übermitteln.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Abhängig von der Art der Verordnung sind die jeweilig erforderlichen Unterlagen zur Verordnungsprüfung zu übermitteln (z. B. Verordnung, GR-Beschlüsse, Stellungnahmen etc.)
Wichtige Rechtsgrundlagen
- §§ 8, 11, 27 und 40 Tiroler Bauordnung 2022
- § 122 Tiroler Gemeindeordnung 2001
- § 77 Innsbrucker Stadtrecht 1975