Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte - Privatvermietung
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt zur Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der Naturparkregion Lechtal und Reutte beitragen, Förderungen aus Mitteln dieses Sonderförderungsprogramms. Damit soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung dieses Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums geschaffen werden, um der prognostizierten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken. Weiters soll durch dieses Sonderförderungsprogramm eine verstärkte Investitionstätigkeit in den regionalen Stärkefeldern, wie z.B. Attraktivierung nachhaltiger Tourismus und Wettbewerbsfähigkeit sowie energiebezogene Umweltvorhaben und Stärkung der Radweginfrastruktur ausgelöst werden.
Voraussetzungen
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein. Die Förderungen im Rahmen dieses Sonderförderungsprogrammes erstreckt sich auf das Gebiet der beiden Planungsverbände Oberes Lechtal und Reutte und Umgebung. Die geplanten Projekte/Maßnahmen müssen innerhalb des Förderungsgebietes verwirklicht werden. Es sind die Gemeinden Bach, Breitenwang, Ehenbichl, Elbigenalp, Elmen, Forchach, Gramais, Häselgehr, Hinterhornbach, Höfen, Holzgau, Kaisers, Lechaschau, Musau, Namlos, Pfafflar, Pflach, Pinswang, Reutte, Stanzach, Steeg, Vils, Vorderhornbach, Wängle und Weißenbach umfasst.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.