Weiterbildungsbonus Tirol
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, einen Anreiz zu beruflichen Höherqualifizierung für Personen zu schaffen, die trotz Beschäftigung von Armutsgefährdung betroffen sind, um so die Beschäftigungsfähigkeit bzw. die Beteiligung am Arbeitsmarkt zu erhöhen und damit die soziale Eingliederung zu unterstützen. Im Sinn der Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Strategie – Arbeitsmarkt Tirol 2030 wird diese Förderung auch mit Mitteln des ESF finanziert.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Die Förderung beträgt maximal 90% der nachgewiesenen Kosten der Bildungsmaßnahme (inklusive MwSt.) und/oder allfälliger Prüfungsgebühren. Die Förderhöhe der Bildungsmaßnahme richtet sich nach dem Ausmaß der Anwesenheit des Fördernehmers bei der Bildungsmaßnahme (maximal 90 % der nachgewiesenen Kosten bei mindestens 75%iger Anwesenheit, bei einer Anwesenheit von weniger als 75 % aliquot entsprechend der Anwesenheit).
Der Förderbetrag von maximal € 3.000,00 pro Fördernehmer/in kann innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinie bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt werden.
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme direkt an den Bildungsträger.
Voraussetzungen
Förderwerber*innen
- Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, die in aufrechter Beschäftigung sind oder innerhalb des letzten Jahres mindestens sechs Monate in Beschäftigung waren,
- selbstständige Unternehmer*innen, die seit mindestens einem Jahr als Ein-Personen Unternehmen tätig sind.
- Vor der Antragstellung muss ein Bildungsplan bei einer anerkannten anbieterneutralen Bildungsberatung erarbeitet werden.
- Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort oder Unternehmenssitz muss sich in Tirol befinden.
- Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden, der mit dem Land Tirol einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.
- Die Förderung ist einkommensabhängig. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Familieneinkommens im Sinne der Rahmenrichtlinie) die in der Richtlinie festgesetzten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Fristen
Förderanträge sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der zu fördernden Bildungsmaßnahme sowohl elektronisch mittels Online-Formular (einschließlich der Anweisungserklärung) als auch ausgedruckt und unterschrieben inklusive aller Unterlagen im Original bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.
Maßgeblich für die fristgerechte Einbringung des Antrages ist das rechtzeitige Einlangen des Antrages im Original.
Folgende Schritte sind für die erfolgreiche Antragseinbringung erforderlich:
- Online-Formular abschicken und auf der Abschlussseite als PDF herunterladen
- Formular ausdrucken und unterschreiben
- Mit folgenden Originalunterlagen an die Abt. Gesellschaft und Arbeit postalisch übermitteln bzw. persönlich abgeben:
- Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status
- Bildungsplan (unterschrieben)
- Stammdatenblatt für Teilnehmer/innen an Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds (unterschrieben)
- Angabe der Höhe der Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder Prüfungskosten, sofern diese nicht aus dem Bildungsplan hervorgehen
- Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen, sofern vorhanden
- sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis in Tirol
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem ausgedruckten Antrag hinzuzufügen:
- Aktueller Nachweis über den arbeitsrechtlichen Status (z.B. Bestätigung Dienstgeber/in im Original und unterschrieben, Versicherungsdatenauszug, Gewerbeberechtigung, Firmenbuchauszug etc.),
- Bildungsplan im Original und unterschrieben,
- ESF-Stammdatenblatt im Original und unterschrieben,
- Angabe der Höhe der Kosten der Bildungsmaßnahme und/oder Prüfungskosten (Preisauskunft)
- Nachweise über bereits zugesagte oder gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen, sofern vorhanden
- sofern der ordentliche Wohnsitz nicht in Tirol liegt, eine Bestätigung des/der Arbeitgebers/in über den Beschäftigungsort.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: