Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl 2022 sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen wahlberechtigt, die…
- …spätestens am Tag der Wahl (25. September 2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben (also am Wahltag 16 Jahre oder älter sind),
- …vom Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil ausgeschlossen sind
- …und die ihren Hauptwohnsitz mit Stichtag 28. Juni 2022 in Tirol haben
- …oder ihren Hauptwohnsitz in den vergangenen zehn Jahren in Tirol hatten, jedoch aktuell im Ausland leben (sogenannte „AuslandstirolerInnen“).
Hinweis: „AuslandstirolerInnen“ können ihr Wahlrecht nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer ehemaligen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) gestellt haben. Mehr Informationen zum Thema „AuslandstirolerInnen“ finden Sie hier.