Verlängerung Tiroler Jagdkarte
Bei der Erstausstellung werden mit der Übermittlung des Mitgliedsbeitrages und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrages in der Höhe von € 91,75 gleichzeitig die Personalien des neuen Jagdkartenbesitzers an den Tiroler Jägerverband weitergeleitet.
Vor dem Beginn des neuen Jagdjahres (1. April) werden vom Tiroler Jägerverband die Erlagscheine für die Jagdkartenverlängerung in der Höhe von € 91,75 versendet.
Mit der Einzahlung des auf dem Zahlschein ausgewiesenen Betrages bis 30. Juni wird die gültige Tiroler Jagdkarte automatisch um ein weiteres Jagdjahr verlängert.
Der Einzahlungsbeleg ist der Tiroler Jagdkarte beizulegen, sie ist nur zusammen mit dem Nachweis der Einzahlung gültig.
Einzahlungen nach dem 30. Juni werden nicht mehr berücksichtigt, die Tiroler Jagdkarte muss dann von der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (behördliche Verlängerung) verlängert werden.
Bei einer behördlichen Verlängerung betragen die Kosten€ 141,75 (€ 91,75 Mitgliedsbeitrag und Jagdhaftpflichtversicherung und € 50,-- Verwaltungsabgabe).