Betriebsbewilligung nach § 6 StrSchG bzw. Betriebsbewilligung nach §§ 6, 8 StrSchG
Vorlage an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck:
Antrag 1-fach
Beilagen 3-fach
Beilagen:
- Beschreibung der Röntgenanlage (einschließlich Verwendungszweck)
- Örtliche Verhältnisse und vorgesehene Strahlenschutzmaßnahmen
- Angaben zur Person und Ausbildung des Strahlenschutzbeauftragten
- Aufstellungs- oder Einrichtungsplan des Strahlenanwendungsraumes
- Protokoll der Abnahmeprüfung
Kosten für:
- € 14,30 Stempelgebühren für den Antrag
- € 3,90 Stempelgebühr pro Bogen der Beilage (max. € 21,60)
- € 32,70 Verwaltungsabgabe für die Erteilung der Betriebsbewilligung
Download:
Betriebsbewilligung nach § 6 StrSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen .pdf
Antrag - Errichtungsbewilligung nach § 6 StrSchG bzw. Betriebsbewilligung nach §§ 6, 8 StrSchG .pdf