Ausbruch Amerikanische Faulbrut 2017
Allgemein:
Bei der Amerikanischen Faulbrut (AFB) handelt es sich um eine anzeigepflichtige und ansteckende Erkrankung der Bienenbrut, die im Falle des Auftretens umfangreiche Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen erfordert.
Da der Erreger (Paenibacillus larvae) nur Bienenmaden befallen kann, ist er für den Mensch ungefährlich. Sporenbelasteter Honig kann daher ohne Gefahr verzehrt werden. Das Bakterium verursacht das Absterben der Brut und führt zu typischen klinischen Symptomen: lückenhaftes Brutnest, eingesunkene, löchrige, feucht glänzende Zelldeckel, stehengebliebene, verdeckelte Brutzellen, hell- bis dunkelbraune, fadenziehende Masse in der Brutzelle, festsitzende Schorfe in der unteren Rinne der Brutzelle, evtl. Charakteristischer Geruch der schleimigen Masse.
Ein Ausbruch der AFB im Sinne des Bienenseuchengesetzes (BSG) § 3a ist dann gegeben, wenn klinische Symptome vorhanden sind und die Untersuchung von faulbrutverdächtigen Waben einen positiven Erregernachweis erbrachte. Um den Seuchenausbruch wird eine Sperrzone mit einem Radius von 3 km festgelegt, in dem alle Bienenvölker als verdächtig im Sinne des §4 BSG gelten. Bienenvölker dürfen aus der Zone nicht ausgebracht und nur mit Bewilligung der Behörde in die Zone eingebracht werden.
Derzeit sind im Bezirk Kufstein folgende Sperrzonen aufrecht (die Verordnungen mit den Sperrzonen sind auf den Amtstafeln der jeweiligen betroffenen Gemeinden kundgemacht):