Solidaritätsfonds für Gemeinden nach Hochwasserereignissen

Neues aus der Regierungssitzung

  • 53 Millionen Euro für Nachsorge nach Hochwasserereignissen in den vergangenen fünf Jahren
  • Solidaritätsfonds als Schulterschluss von Land, Bund und Gemeinden
  • Entlastung für Gemeinden und Sicherheit für Bevölkerung und GrundeigentümerInnen
  • Tiroler Gemeindeverband begrüßt „Gemeindeversicherung“ 

Flüsse und Bäche räumen, die Gewässer wieder in ihr ursprüngliches Bett zurückführen, Ufer- und Dammschäden beheben und die Funktionsfähigkeit von Schutzbauten wie Wildbachsperren oder Retentionsräume wiederherstellen – das sind Beispiele für Sofortmaßnahmen, die nach Hochwasserereignissen notwendig sind. Mehr als 53 Millionen Euro mussten betroffene Gemeinden, das Land und der Bund allein in den vergangenen fünf Jahren dafür aufwenden. Das Land Tirol will nun gemeinsam mit den Gemeinden und unter Einbeziehung des Bundes zusätzlich einen Solidaritätsfonds für die Nachsorge nach Hochwasserereignissen einrichten. Dieser soll die finanzielle Belastung der betroffenen Gemeinden maßgeblich reduzieren. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat die Tiroler Landesregierung heute, Dienstag, gefasst. 

„Wir haben in Tirol ein sehr hohes Schutzniveau, aber wir werden auch in Zukunft von Hochwasserereignissen betroffen sein. Mit dem heutigen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines Solidaritätsfonds legen wir den Grundstein dafür, dass nach einem Hochwasser die Schutzmaßnahmen verlässlich und rasch wiederhergestellt werden. Im Ernstfall ist schnelle Hilfe notwendig, hierfür wollen Bund, Land und Gemeinden finanziell gerüstet sein“, sind LH Anton Mattle und LHStv Josef Geisler überzeugt. LHStv Philip Wohlgemuth betont: „Die Überflutungen der letzten Jahre haben in vielen Regionen Österreichs die zerstörerische Kraft des Wassers mehr als deutlich gezeigt. Nach solchen Naturereignissen zählt neben dem bestmöglichen Schutz des Lebensraumes vor allem eines: rasche und unbürokratische Hilfe. Die Tirolerinnen und Tiroler können sich darauf verlassen, dass wir im Ernstfall verlässlich an ihrer Seite stehen. Solche Extremsituationen lassen sich nur gemeinsam bewältigen.“

Jährliche Einzahlungen in Solidaritätsfonds ab 2027 

Drei bis vier Millionen Euro pro Jahren mussten die betroffenen Gemeinden in den vergangenen Jahren für Sofortmaßnahmen und die Wiederherstellung nach Hochwasserereignissen aufwenden, Tendenz steigend. Mindestens in dieser Größenordnung sollen sich auch die jährlichen Einzahlungen in den Fonds bewegen, der im Jahr 2027 erstmals dotiert werden soll. Die Finanzierung des Solidaritätsfonds soll aus dem Landeshaushalt und solidarisch aus Gemeindebeiträgen erfolgen. Angestrebt wird auch eine Beteiligung des Bundes. 

„Alle Tiroler Gemeinden werden vom Solidaritätsfonds profitieren. Mehr als 150 Tiroler Gemeinden waren allein seit 2014 von einem Hochwasserereignis betroffen, manche sogar mehrmals. Einzelne Gemeinden mussten Millionenbeträge in die Nachsorge an den Gewässern investieren“, betont LHStv Geisler. Der Solidaritätsfonds soll den Gemeinden bei diesen nicht planbaren und immer schwerer zu bewältigenden Belastungen unter die Arme greifen. 

Versicherung für Berg- und Talgemeinden

Eine deutliche Entlastung der Gemeinden durch den Fonds sieht auch der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes Karl-Josef Schubert: „Der geplante Solidaritätsfonds ist eine Art Gemeindeversicherung mit wesentlicher finanzieller Beteiligung des Landes. Er ist aber auch ein Zeichen des Zusammenhalts unter den Gemeinden. Denn unabhängig ob Berg- oder Talgemeinde, jede Gemeinde in Tirol kann es treffen. Und die Hochwasserereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gemeinden die finanziellen Herausforderungen kaum mehr aus eigener Kraft stemmen können.“ 

Wichtig ist der Solidaritätsfonds auch für alle Gemeinden in Wasserverbänden, die im Zuge der Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten für sogenannte optimierte Retentionsräume verantwortlich sein werden. Das sind bestehende, natürliche Überflutungsräume, die künftig ganz gezielt für den Hochwasserrückhalt genutzt werden. Solche optimierten Retentionsräume sind beispielsweise bei den Hochwasserschutzprojekten im Unterinntal geplant. 

Solidaritätsfonds stärkt Hochwasserschutzprojekte 

„Wenn diese Retentionsräume anspringen, reden wir in der Regel von großen Hochwasserereignissen und erheblichen Kosten für die verantwortlichen Wasserverbände. Mit dem Solidaritätsfonds schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Wasserbände ihren Verpflichtungen gegenüber den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern dann auch nachkommen können“, so LHStv Geisler. Denn Grundstücke würden nur dann für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt, wenn gewährleistet ist, dass nach einem Ereignis sämtliche Schäden behoben werden und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Hier soll künftig der Solidaritätsfonds greifen, sodass die betroffenen Gemeinden die Last nicht alleine stemmen müssen. 

Nach Grundsatzbeschluss: weiter Gespräche und Ausarbeitung der Richtlinie

„Die Klimaveränderung und zunehmende Extremwetterereignisse werden uns verstärkt fordern. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Es ist notwendig, das vor allem die Gemeinden in Zukunft finanziell in der Lage sind, entstandene Schäden so schnell wie möglich zu beheben und Schutzbauten wieder instand zu setzen“, betont LH Mattle. Nachdem die Landesregierung nunmehr den Grundsatzbeschluss gefasst hat, werden in weiterer Folge vertiefende Gespräche mit dem Bund bezüglich der Finanzierung geführt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Nachsorge nach Hochwasserereignissen geschaffen und Richtlinien für die Gewährung von Sonderbeiträgen für Maßnahmen der Nachsorge aus dem Solidaritätsfonds erarbeitet. 


Kurzmeldungen aus der Regierungssitzung

Digitalisierung der bestehenden Bescheide – wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: Landeshauptmann Anton Mattle hat die Tiroler Landesregierung über die Ergebnisse der Gewerbereferenten-Tagung informiert. Die Gewerbereferate der Bezirkshauptmannschaften treffen sich regelmäßig, um im Vollzug von geltenden Bestimmungen möglichst abgestimmt vorzugehen, Effizienzpotentiale festzumachen und die Rückmeldung von KundInnen zu berücksichtigen. Auf Wunsch von LH Mattle ist dabei besprochen worden, über den heurigen Sommer mit der Digitalisierung der bestehenden Gewerberechtsbescheide zu starten, um in weiterführenden Verfahren rascher darauf zugreifen zu können und Unternehmen eine flächendeckende elektronische Akteneinsicht zu ermöglichen. Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz hat als Referenzbezirkshauptmannschaft für Gewerbe und Wirtschaft bereits in den vergangenen Jahren 16.000 Gewerberechtsbescheide digital nacherfasst und über die sogenannte digitale Dokumentenmappe die Möglichkeit eines direkten Zugriffs für Unternehmen geschaffen. Damit ist unter anderem eine gute Basis für die Beschleunigung der wiederkehrenden Überprüfung von Betriebsanlagen geschaffen worden. „Wir müssen digitale Möglichkeiten viel stärker nützen, um das Leben von Gemeinden, Betrieben und Bürgerinnen und Bürgern zu vereinfachen. Mit einer Digitalisierungsoffensive an den Gewerbereferaten der Bezirkshauptmannschaften schaffen wir einen digitalen Datenraum für die Unternehmen, der Behördengänge reduziert und Betroffene von den Öffnungszeiten der Behörden unabhängiger macht. Zudem ist eine digitale Sammlung der Bescheide eine wichtige Grundlage für künftige Verfahren. Damit können Verfahren besser, schneller und effizienter durchgeführt werden“, sieht LH Mattle weitere Erleichterung für die Tiroler Betriebe.