Schienenverkehrslärm
Aufgrund der ständig steigenden Zugfrequenz und der daraus resultierenden Lärmbelästigung gibt es eine Vereinbarung zwischen der ÖBB und dem Land Tirol zur Lärmberuhigung. Die Grenzwerte wurden auf 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht festgelegt.
Die ÖBB und das Land Tirol bemühen sich in Zusammenarbeit mit den Gemeinden um eine kontinuierliche Umsetzung einzelner Projekte zur Eindämmung der Lärmbelästigung. Der Kostenschlüssel entlang der Eisenbahnbestandsstrecken setzt sich wie folgt zusammen:
- 50% ÖBB
- 25% Land Tirol
- 25% Gemeinde
Die Vorgehensweise der Lärmsanierung erfolgt unter der Leitung der ÖBB in zwei getrennten Schritten:
- Planungsphase: Berechnung der Lärmbelastung des Gemeindegebietes entlang der Bahnstrecke; Festlegung der bahnseitigen und objektseitigen Maßnahmen
- Durchführungsphase: Errichtung des bahnseitigen Lärmschutzes (Lärmschutzwände); Förderung des objektseitigen Lärmschutzes (Fenster, Schalldämmlüfter)
Richtlinie: schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der ÖBB
Formular: objektseitige Lärmschutzförderung