Anlagensicherheit
Das Ziel der Seveso III-Richtlinie ist die Verhütung von schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt. Der Anwendungsbereich der Richtlinie ergibt sich ausschließlich aus dem Vorhandensein und dem Überschreiten von in der Richtlinie festgelegten gefährlichen Stoffen und deren Mengenschwellen. Durch eine Überschreitung ergeben sich sowohl für den Betreiber als auch für die Behörden vorgegebene Pflichten, die sich an der Größenordnung der jeweiligen Mengenschwellen orientieren. So hat die Behörde systematisch und planmäßig Inspektionen durchzuführen, deren Ziel die Einhaltung des Standes der Technik zur Vermeidung und Begrenzung schwerer Unfälle ist. Dabei sind auch die organisatorischen und managementspezifischen Systeme einzubeziehen. Eine weitere Vorgabe der Seveso III-Richtlinie ist die Überwachung der Ansiedlung bzw. die Entwicklung der Flächenwidmung um Seveso-Betriebe. Dazu werden die zuständigen Behörden, beispielsweise durch Erstellung und Prüfung von Ausbreitungsszenarien unterstützt.
In Tirol sind derzeit 13 Betriebe gemeldet, die der Seveso III-Richtlinie unterliegen. Davon zählen 7 Betriebe zu den Betrieben der "unteren Klasse" und 6 Betriebe zu jenen der "oberen Klasse".
Wir betreuen die fachlichen Agenden des Seveso-Regimes. Der Bundesländerarbeitskreis (BLAK) Seveso setzt sich mit Fragen des Industrieunfallrechts auseinander. Für bestimmte Teilgebiete werden "Empfehlungen" ausgearbeitet und verabschiedet, die dem Ziel einer einheitlichen Anwendung der Bestimmungen der Richtlinie in den nationalen Umsetzungen dienen sollen.
BLAK-Empfehlungen:
- Nr. 1 - Angemessene Abstände
- Nr. 2 - Verladeeinrichtungen Flüssiggas
- Nr. 3 - Inspektionskatalog SMS
- Nr. 4 - Inspektionskatalog für das Sicherheitskonzept (in Überarbeitung)
- Nr. 5 - Verladeeinrichtungen Säuren-Laugen
- Nr. 6 - Verladeeinrichtungen brennbare Flüssigkeiten (in Überarbeitung)
- Nr. 7-0 - Checkliste Gefahrgutlager Allgemein
- Nr. 7-1 - Checkliste Gaselager
- Nr. 8 - Inspektionskatalog Interner Notfallplan
- Nr. 9 - Inspektionskatalog Öffentlichkeitsinformation
Ihr erster Ansprechpartner für Anlagensicherheit ist Dipl.-Ing.(FH) Matthias Hussl.