Lärmgeplagt?!
Rund ein Drittel der Österreicherinnen und Österreicher fühlen sich durch Lärm belästigt, wie die aktuellen Mikrozensus-Erhebungen der Statistik Austria1 zeigen. Hauptverursacher ist der Verkehr, aber auch durch Gewerbebetriebe, Wohnnachbarschaft und Veranstaltungen werden Menschen erheblich belästigt.
Es hängt von der Lärmquelle ab, welche Rechtsvorschrift oder Behörde für die Regelung von Lärmproblemen anzuwenden ist.
Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms
Es gibt Menschen, die ein Lärmverhalten an den Tag legen, welches eine Rücksichtnahme vermissen lässt, die im Zusammenleben mit der Umwelt erwartet werden kann. Hier spricht man von der Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms. Das Tiroler Landes-Polizeigesetz ist hier anzuwenden, d.h. die Exekutivbeamten sind im Anlassfall zuständig. Behörden sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften14 und in Innsbruck die Bürgermeisterin15. In manchen Gemeinden bestehen auch ortspolizeiliche Verordnungen, welche konkret festlegen, welche Geräuschentwicklung zu welchen Zeiten als ungebührlich gilt.
Lärm von Nachbarn
Bei Lärmproblemen mit Nachbarn sollte zuerst immer versucht werden, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das Beschreiten des Rechtswegs sollte erst in Betracht gezogen werden, wenn im Weg über das Gespräch - bei Bedarf auch mit einem Vermittler - keine Lösung gefunden wird. Lärmprobleme in der Nachbarschaft fallen unter das Zivilrecht.
Manchmal liegen die Ursachen für Nachbarschaftslärm auch in einer unzureichenden schalltechnischen Qualität des Gebäudes.
Schalltechnische Qualität von Gebäuden
Wie Gebäude in Bezug auf den Schallschutz errichtet werden müssen, regelt die Tiroler Bauordnung bzw. die dazu erlassenen Technischen Bauvorschriften. Hier sind die Baubehörden (Bürgermeister) zuständig. Die Anforderungen sind in der OIB-Richtlinie 5 beschrieben. Es bestehen Anforderungen zum Luftschall (Verkehrsgeräusche, Fernsehen, Sprechen, usw.), Trittschall (z.B. Gehgeräusche) und haustechnische Anlagen (z.B. WC-Spülung, Heizungspumpen).
Im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Miete einer Wohnung kann es auch notwendig sein, die Frage des Schallschutzes zivilrechtlich zu behandeln. Die Gewährleistung gilt auch für den Schallschutz.
Straßenverkehrslärm
Für den Lärmschutz an Straßen ist der jeweilige Erhalter zuständig. Dies ist bei Autobahnen und Schnellstraßen das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMK16, Ansprechpartner dafür stehen direkt bei der ASFINAG17 zur Verfügung. Bei Landesstraßen wenden Sie sich an die Abteilung Verkehr und Straße beim Amt der Tiroler Landesregierung18. Auch Gemeinden sind im Rahmen ihrer Straßen Ansprechpartner.
Schienenverkehrslärm
Für den überwiegenden Teil der Eisenbahnstrecken ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMK19 zuständig, Ansprechpartner stehen aber auch bei der ÖBB20 zu Verfügung. Für Nebenbahnen der ÖBB, Privatbahnen und Straßenbahnen ist das Land Tirol21 zuständig. Die jeweiligen Behörden geben gerne Auskunft über mögliche Maßnahmen.
Fluglärm
Für Fluglärm von zivilen Flughäfen ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMK22 zuständig, für Fluglärm von Flugplätzen wie auch Hubschrauberlandeplätzen die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde14. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die zuständige Behörde. Bei militärischen Flugereignissen wenden Sie sich direkt an das Verteidigungsministerium23.
Lärm von Sportplätzen
Sportplätze dürfen im Allgemeinen nur auf dafür gewidmeten Grundstücken errichtet werden. Neben dem Tiroler Raumordnungsgesetz kann auch die Bauordnung zum Tragen kommen, wenn im Zusammenhang mit dem Sportplatz auch Bauwerke errichtet werden. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die Gemeinde. Wenn z.B. im Rahmen der Kantine eine Gewerbeausübung stattfindet, ist die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft14 oder Magistrat Innsbruck15) zuständig. Veranstaltungen im Zusammenhang mit Sportplätzen unterliegen auch dem Tiroler Veranstaltungsgesetz.
Lärm von Baustellen
Lärm von Baustellen ist in der Tiroler Baulärmverordnung geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die Gemeinde. Bei Baustellen von Straßen ist der jeweilige Straßenerhalter zuständig.
Lärm von Veranstaltungen
Lärm von Veranstaltungen ist im Tiroler Veranstaltungsgesetz geregelt. In den meisten Fällen ist der Bürgermeister Behörde. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die Gemeinde, diese kann Ihnen bei der Lösung des Lärmproblems helfen oder gegebenenfalls einen Ansprechpartner einer anderen zuständigen Behörde nennen.
Lärm von Gewerbebetrieben
Lärm von Gewerbebetrieben wie beispielsweise Produktionsanlagen, Verkaufslokalen oder Gaststätten ist in der Gewerbeordnung geregelt. Bitte wenden Sie sich bei Lärmproblemen an die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft14 bzw. Magistrat Innsbruck15).
Lärm von landwirtschaftlichen Betrieben
Lärm aus der Landwirtschaft fällt, sofern es sich nicht um die Errichtung der Gebäude handelt, welche der Bauordnung unterliegt, unter Nachbarschaftslärm.
Lärm von Feuerwerken
Lärm von Feuerwerken ist im Pyrotechnikgesetz geregelt, zuständig dafür ist die Gemeinde.
Links
- https://www.statistik.at/web_de/frageboegen/private_haushalte/mikrozensus/index.html
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159990
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159991
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159992
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159993
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159994
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159995
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159996
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159997
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159998
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c159999
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c160000
- https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/esa/laerm/laerm#c160001
- https://www.tirol.gv.at/bezirke-gemeinden/bezirke-gemeinden/
- https://www.innsbruck.at/
- https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse.html
- https://www.asfinag.at/bauen-erhalten/larmschutz/
- https://www.tirol.gv.at/verkehr/
- https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn.html
- https://www.oebb.at/infrastruktur/de/
- https://www.tirol.gv.at/
- https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/luftfahrt.html
- https://www.bmlv.gv.at/index.shtml