Information zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Hier erhalten Sie für die betroffenen Gewerbe detailliertere Informationen:
• Handelsgewerbetreibende und Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro
• Immobilienmakler
• Unternehmensberater und Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten;
• Versicherungsmakler und -agenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
Hier erhalten Sie den Risikoerhebungsbogen sowie Infos zur Einsicht in das „ Register der wirtschaftlichen Eigentümer“
Hier erhalten Sie die Negativerklärung für Unternehmensberater und Bürodienstleister
Ergänzende Informationen:
RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung