Information zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Hier erhalten Sie für die betroffenen Gewerbe detailliertere Informationen:
• Handelsgewerbetreibende und Versteigerer mit Barzahlungen von mindestens 10.000 Euro
• Immobilienmakler
• Unternehmensberater und Bürodienstleister mit bestimmten Geschäftstätigkeiten;
• Versicherungsmakler und -agenten mit Lebensversicherungen und Anlageprodukten
Hier erhalten Sie den Risikoerhebungsbogen sowie Infos zur Einsicht in das „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ sowie Informationen zur Beurteilung des geografischen Risikos.
Hier erhalten Sie die Negativerklärung für:
Handel und Versteigerer
Unternehmensberater und Bürodienstleister
Versicherungsvermittler
Ergänzende Informationen:
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Praxisfragen
- RICHTLINIE (EU) 2015/849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
- Nationale Risikoanalyse Österreich
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung
Hier stehen ihnen die Art 13 Informationen für Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung zur Verfügung. Zudem darf auf die Allgemeine Datenschutzerklärung des Landes Tirol verwiesen werden.