Gegenstand der Förderung:
Im Rahmen des Initiativprojektes werden Kosten gefördert, welche im Zusammenhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbahnung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.
Beispielhaft können hierzu folgende Aktivitäten genannt werden
- Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern
- Anbahnung von Projektkooperationen
- Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Bewertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht)
Förderungsnehmer:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung mit Unternehmensstandort Tirol
- kleine und mittlere Unternehmen mit Mitgliedschaft bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg und mit Unternehmensstandort Tirol.
Art und Ausmaß der Förderung:
Die Förderung im Rahmen des Initiativprojektes wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 75% der förderbaren Kosten. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit max. € 8.000,-- begrenzt.
Zusätzlich können Prämien für gendersensible Maßnahmen (max. 5% der Förderbemessungsgrundlage) sowie für den Einsatz von Arbeitnehmerinnen bei der technologischen Umsetzung des Projektes (max. 5% der Förderbemessungsgrundlage) gewährt werden. Die Obergrenze der Förderung im Rahmen des Projektes beträgt max. € 6.800,-- pro Projekt.
Die Laufzeit der Projekte beträgt – sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - maximal neun Monate, Anträge können laufend eingebracht werden.
Beratung für Antragseinreichung:
Hilfestellung und Beratung bei der konkreten Antragstellung bietet Ihnen die Standortagentur Tirol GmbH.
Antrag:
Antragsformular
Projektbeschreibung (Beilage 1)
Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (Beilage 2)
Abrechnung:
Personalkostenaufstellung
Rechnungszusammenstellung
Endbericht
Abrechnungsleitfaden
Richtlinien:
Richtlinie Innovationsförderung
Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol