LH Platter: „Wohnen in Tirol soll leistbarer werden“

Wohnpaket mit 24 Maßnahmen für leistbareres Wohnen präsentiert

  • Wohnpaket mit 24 Maßnahmen für leistbareres Wohnen präsentiert
  • Wohnbauförderungspaket in Höhe von 47 Millionen Euro beschlossen – „Junges Wohnen“: Neue Fördermodelle und Unterstützungsmöglichkeiten für junge Menschen
  • Leerstandsabgabe und partielles Freizeitwohnsitzverbot kommen
  • Maßnahmen im Grundverkehr zur besseren Kontrolle spekulativer Erwerbe

Gerade weil Tirol als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum gilt, ist auch die Preisdynamik im Bereich Wohnen enorm. Grund dafür sind neben dem in Tirol beschränkten Siedlungsraum sowie weltweit steigenden Baumaterialkosten auch Veranlagungen und Spekulationen. Grund genug für die Tiroler Landesregierung, ihre zweitätige Klausur in Lans einmal mehr dem Schwerpunkt leistbares Wohnen zu widmen. Bereits im Jahr 2019 wurde eine umfassende Wohnreform auf den Weg gebracht, heute folgt ein weiteres Paket: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für leistbares Wohnen in Tirol verbessern und steuern dort, wo wir die Möglichkeit haben, mit aller Kraft gegen Negativentwicklungen. Damit sollen die Preisdynamik gedämpft und die Menschen unterstützt werden. Seit 2019 wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt – von der Einführung der Freizeitwohnsitzabgabe und dem verpflichtenden Mindestanteil von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau über eine Sonderkategorie ‚Chaletdörfer‘ bis hin zu erhöhten Fördersätzen für kleine Wohnanlagen. Jetzt drehen wir an weiteren Schrauben in den Bereichen Raumordnung, Wohnbauförderung und Grundverkehr. Der Großteil der Maßnahmen wird noch in diesem Jahr umgesetzt“, sagte Finanzreferent LH Günther Platter. Gemeinsam mit LHStvinIngrid Felipe, LHStv Josef Geisler, Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader und Raumordnungs- und Gemeindelandesrat Johannes Tratter wurden die Eckpunkte des neuen Wohnpakets heute, Mittwoch, präsentiert. Im Fokus stehen unter anderem die Einführung einer Leerstandsabgabe, die Umsetzung von Freizeitwohnsitzverboten für Regionen in Tirol mit höherem Preisdruck, die Reform der Wohnbauförderung mit dem Fokus auf „Junges Wohnen“ und einem neuen Modell „Starter-Wohnungen“ sowie die Aufwertung des Tiroler Landeskultur- und des Tiroler Bodenfonds, damit auch sie einfacher Grundstücke für die Gemeinden erwerben können. „Mein und unser Dank gilt allen, die engagiert diese umfangreichen Maßnahmen erarbeitet haben, die uns schrittweise weiter zu einem leistbaren, bodensparenden und nachhaltigen Wohnen bringen. Wesentlich ist es, dass künftig der Leerstand in Tirol mobilisiert wird, während auch Schutzflächen erhalten bleiben. Auch die Unterstützung für sozial bedürftige Menschen durch die Anpassung der Mietkosten (analoge der Wohnbeihilfe) sowie der Fortsetzung der Delogierungsprävention müssen weiter forciert werden“, sagt LHStvin Felipe.

Wohnbauförderung: Neue Modelle für junges Wohnen und Systemreformen

Das Herzstück des 47 Millionen Euro starken Wohnbauförderungspakets, welches größtenteils mit 1. August dieses Jahres in Kraft tritt, gilt mit dem heutigen Beschluss dem jungen Wohnen: „Besonders betroffen von den hohen Wohnpreisen in Tirol sind junge Menschen – ihnen ist es vielfach unmöglich, Eigentum zu erwerben. Aus diesem Grund haben wir die Kräfte gebündelt und neue Förderungen initiiert: eine ‚Subjektförderung light‘ und den Zuschuss ‚Junges Wohnen‘“, berichtet LRin Palfrader. Mit der „Subjektförderung light“ werden künftig anstelle von zehn Jahre alten Projekten nun auch Neubauten gefördert. Personen unter 35 Jahre bekommen zudem zusätzlich einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Beispiele finden sich dazu in der Factbox. Zum jungen Wohnen zählt auch das studentische Wohnen: Sechs Projekte befinden sich dazu in Innsbruck bereits in der Umsetzungsphase. Für studentisches Wohnen wurden 50 Millionen Euro reserviert, mit dem heutigen Tag wird die Förderung pro Nutzfläche deshalb von 1.000 auf 1.600 Euro erhöht. Auf Basis des 5-Euro-Wohn-Modells wird es neue „Starterwohnungen“ geben, wo junge Menschen zu günstigeren Konditionen in ein Leben in den eigenen vier Wänden starten können. Neben dem jungen Wohnen werden zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt, um den Problemen hoher Wohnkosten, aber auch stark gestiegener Baukosten zu begegnen.

Raumordnung: Von der Leerstandsabgabe bis zur umfassenden Bedarfsprüfung von Neuwidmungen

Im Fokus der Raumordnungsmaßnahmen findet sich unter anderem die Leerstandserhebung: „Die Vorarbeiten sind fortgeschritten. Jetzt geht es darum, die gesetzlichen Grundlagen für eine Leerstandserhebung zu fixieren, damit den Gemeinden dieses Instrument in die Hand gegeben werden kann. Spätestens im November dieses Jahres wird dies soweit sein“, kündigt LR Tratter an. Auch hinsichtlich der Leerstandsabgabe sind die Vorarbeiten angelaufen: „Es handelt sich hierbei um eine sehr komplexe Materie, die gesetzlich abgesichert sein muss. Ich gehe davon aus, dass wir bis Ende des Jahres die notwendigen Expertisen für die Initiierung einer Leerstandsabgabe vorliegen haben werden.“

Gleichzeitig gehe es darum, die Freizeitwohnsitze weiter einzudämmen: „Dort, wo in den Tiroler Gemeinden Sonderflächenwidmungen für geförderten Wohnbau benötigt werden, wird eine Genehmigung neuer Freizeitwohnsitze nicht mehr möglich sein. Hier stehen die Interessen ganz klar im Widerspruch“, betont LR Tratter. Zudem sollen künftig unter anderem bei Neuwidmungen die Eigentumsverhältnisse von WidmungswerberInnen geprüft werden. Ebenfalls geprüft wird, bei bestehenden Handelsbetrieben einer Erweiterung zuzustimmen wenn eine entsprechend hochwertige Nachverdichtung umgesetzt wird. Auch die Nutzung von Waldflächen bei Siedlungsgebietserweiterungen soll einer verpflichtenden Analyse unterzogen werden. Weiters soll für langjährig gewidmete Grundstücke eine Bebauung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein: „Die Gemeinden sollen die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen für eine Bebauung zu bestimmen – nur wenn diese erfüllt werden, kann gebaut werden“, sagt LR Tratter. Der entsprechende Antrag soll im Oktober-Landtag eingebracht werden.

Grundverkehr: Erschwerung spekulativer Erwerbe und Maßnahmen gegen illegale Freizeitwohnsitznutzungen

In Sachen Grundverkehr betont LHStv Geisler: „Jede Maßnahme muss auch im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen sein. Dahingehend wurden bereits zahlreiche Maßnahmen geprüft. Mit den heutigen Beschlüssen setzen wir einen weiteren Schritt: Im Baulandgrundverkehr wird die Erklärungspflicht wiedereingeführt werden, um gegen illegale Freizeitwohnsitznutzungen bis hin zur Versteigerung vorgehen zu können und die Immobilie/das Baugrundstück auf diese Weise wieder auf den Markt zu bringen. Im 'grünen' Grundverkehr treffen wir weitere Maßnahmen, um die kleinbäuerliche Agrarstruktur in Tirol vor spekulativen Neueinsteigern zu schützen. Grund und Boden dürfen nicht als Kapitalanlage gesehen werden. Daher werden wir die neuen erschwerten Voraussetzungen für NeueinsteigerInnen in persönlicher und fachlicher Hinsicht genauestens prüfen.“ Im Interessentenverfahren sollen die bereits bestehenden Maßnahmen noch weiter verstärkt und im Ergebnis der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken durch NichtlandwirtInnen verhindert werden. Zu diesem Zweck wird der Landeskultur- und der Tiroler Bodenfonds ins Interessentenverfahren mit aufgenommen werden, um landwirtschaftliche Flächen zur Weitergabe an aktive LandwirtInnen erwerben zu können. „Wichtig ist es, dass wir den Gemeinden und Behörden die notwendigen Mittel und Werkzeuge in die Hand geben, damit auch sie einen wesentlichen Beitrag für das leistbare Wohnen in Tirol leisten können“, ist LHStv Geisler überzeugt.

Insgesamt betont LH Platter: „Das Thema Wohnen ist so vielschichtig und komplex, dass es keine Generallösung gibt. Vielmehr müssen wir auf allen Ebenen arbeiten und dagegenhalten – mit allen Werkzeugen und Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Mit dem heute präsentierten Paket haben wir insbesondere bei den Bereichen Leerstand, Freizeitwohnsitze und Bodenfonds einen Paradigmenwechsel eingeleitet.“


Factbox: Beispiele für „Junges Wohnen“

Beispiel 1

Einkommen 1.800 Euro; Alter: 25 Jahre

Kauf einer Wohnung mit 55 m² Nutzfläche um 275.000 Euro in Zirl

Aktuelle Förderung: keine Förderung möglich

Förderung neu: 15.000 Euro Kredit oder 5.250 Euro Scheck (Zuschuss) +  8.000 Euro Zuschuss Junges Wohnen

 

Beispiel 2

Familie mit 2 Kinder; 4-Personen Haushalt (alle jünger als 35 Jahre); Einkommen 2.500 Euro; Kauf einer Wohnung mit 95 m² Nutzfläche um 475.000 Euro in Hall

Aktuelle Förderung: keine Förderung möglich

Förderung neu: 24.000 Euro Kredit oder 8.400 Euro Scheck (Zuschuss) + 18.000 Euro Zuschuss Junges Wohnen

 

Beispiel 3

Alleinerziehende Mutter (jünger als 35 Jahre) mit 1 Kind; Einkommen 1.500 Euro (inkl. Unterhalt); Kauf einer Wohnung mit 60 m² Nutzfläche um 270.000 Euro in Landeck

Aktuelle Förderung: keine Förderung möglich

Förderung neu: 18.000 Euro Kredit oder 6.300 Euro Scheck (Zuschuss) + 18.000 Euro Zuschuss Junges Wohnen

 

Beispiel 4

Eigentümerpartnerschaft / Ehepaar ohne Kinder (unter 35 Jahre) Einkommen 4.200 Euro; Kauf einer Wohnung mit 75 m² Nutzfläche um 335.000 Euro in Reutte

Aktuelle Förderung: keine Förderung möglich

Förderung neu: 18.000 Euro Kredit oder 6.300 Euro Scheck (Zuschuss) + 6.000 Euro Zuschuss Junges Wohnen