Elementarbildungs-Newsletter: 21.05.2025 - Recht auf Vermittlung
Update: Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsplatzes
In Tirol schreitet das Projekt zur Einführung des Rechts auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes ab dem 2. Geburtstag wie geplant voran.
In den vier Pilotregionen wurden die Gemeindevertreter:innen in die Entscheidungsprozesse eingebunden, insbesondere im Hinblick auf die geplante Harmonisierung der Eltern- und Betriebsbeiträge. Parallel dazu befindet sich auch die technische Umsetzung, insbesondere die Programmierung einer Vermittlungsplattform, bereits in Arbeit. Diese soll in Kibet integriert werden. Sie wird Exportfunktionen enthalten, um den Datenaustausch zu vereinfachen und soll für Gemeinden einen Überblick freier Plätze bieten. Nach der ersten Testphase soll die Plattform für das Kinderbetreuungsjahr 2026/27 tirolweit ausgerollt werden.
Einheitliche Beiträge schaffen Fairness und Transparenz
Ein zentrales Anliegen des Projekts ist die Vereinheitlichung der derzeit teils sehr unterschiedlichen Elternbeiträge. Die heterogenen Tarife sollen durch ein transparentes, faires Beitragssystem abgelöst werden. Ziel ist eine leistbare, ganzjährige und ganztägige Kinderbildung und -betreuung – unabhängig von Wohnort, Einrichtung oder Erhalter.
Dabei gilt: Leistbarkeit bedeutet nicht automatisch Kostenfreiheit. Ein angemessener Elternbeitrag unterstreicht auch die Professionalität und Qualität in der Elementarbildung. Ein Kinderbetreuungsplatz kostet im Schnitt jährlich € 12.850 in der Kinderkrippe und € 6.800 im Kindergarten (Quelle Erhebung Daten 2023 Land Tirol). Möglichst einheitliche und leistbare Tarife werten die gesellschaftliche Bedeutung von frühkindlicher Betreuung und Bildung auf und setzen ein klares Zeichen für die Wichtigkeit der Förderung von Kindern bereits in frühen Jahren.
Wie im Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz bereits vorgesehen, können Gemeinden weiterhin insbesondere einkommensschwachen Familien Beiträge reduzieren oder ganz erlassen. Ergänzend dazu bestehen für die Kinderbetreuung verschiedene Fördermöglichkeiten für Familien.
Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verwaltungsvereinfachung
Ein einheitlicher Elternbeitrag ist die Grundvoraussetzung für den Vermittlungsprozess von Kindern in andere Einrichtungen. Für Gemeinden und Erhalter soll dies mehr Planungssicherheit, weniger kurzfristige Abmeldungen und eine verlässlichere Bedarfsdeckung bedeuten.
Einheitliche Modelle bringen zudem klare Effizienzgewinne. Sie vereinfachen die Verwaltung, reduzieren Bürokratie und schaffen Entlastung für das Personal.
„Durch den neu geschaffenen Kinderbildungs- und -betreuungsatlas können Eltern den für sie geeigneten Kinderbildungs- und -betreuungsplatz finden. Bereits im Vorfeld kann so ein guter Überblick über die Tiroler Bildungs- und -betreuungslandschaft geschaffen werden,“ stellt Landesrätin Hagele fest.
Nachhaltigkeit, Kooperation und Zukunftssicherheit
Das neue System baut auf dem seit 2010 bestehenden Versorgungsauftrag des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes auf und soll Gemeinden unterstützen, bei Mangel an eigenen Plätzen durch Vermittlung den Bedarf abzudecken. Synergieeffekte bestehender Strukturen sollen genutzt werden, sodass der Bedarf an Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hort-Plätzen besser gedeckt werden kann.
Wichtig dabei: Die bestehenden Strukturen bleiben unangetastet. Private Erhalter, die einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leisten, sollen erhalten bleiben. Angedacht sind Ausgleichszahlungen, um den Fortbestand dieser Einrichtungen zu sichern.
Fazit
Landesrätin Hagele betont: „Tirol setzt mit dem Recht auf Vermittlung eines Kinderbildungs- und -betreuungsplatzes ein starkes Zeichen für mehr Chancengerechtigkeit, Transparenz und Qualität in der frühkindlichen Bildung – und das im Sinne aller Familien, unabhängig von Wohnort und Einkommen.“