Diplomanerkennungsverfahren
Im Zuge der Europäischen Integration wurde die Mobilität pädagogischer Fachkräfte bzw Assistenzkräfte für Kinderkrippen-, Kindergarten-, und Hortgruppen innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz deutlich erleichtert. Ausbildungen, die in diesen Regionen abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Tirol anerkannt werden. Dasselbe gilt für Ausbildungen, die in einem anderen österreichischen Bundesland absolviert wurden.
Für Personen, die ihre Ausbildung in einem Drittstaat absolviert haben, ist eine sog. „Nostrifikation“ erforderlich. Hierfür ist das Bundesministerium für Bildung zuständig. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Anerkennung der einschlägigen Ausbildung erfolgt durch die Tiroler Landesregierung.
Um den Anerkennungsprozess in die Wege zu leiten, ist die Einreichung eines schriftlichen Antrags erforderlich. Dieser Antrag kann sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Bitte nutzen Sie hierfür dieses Formular, um eine zügige und reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Anerkennungsverfahren für pädagogische Fachkräfte oder Assistenzkräfte finden Sie in den nachstehenden Bereichen: