Anforderung Lebendvieh- oder Kadaverbergung über das Landes-Warn- und Lagezentrum Tirol
Allgemeine Informationen
Die Anforderung einer Lebendvieh- oder Kadaverbergung erfolgt über die örtlich zuständige Gemeinde (Örtliche Lage des Tieres ausschlaggebend). Das vollständig befüllte, und mit einer Übersichtskarte ergänzte Formular wird durch diese an das Landes-Warn- und Lagezentrum Tirol übermittelt. Dort erfolgt eine Ausschreibung der Bergungsleistung unter Einbezug von berechtigten Hubschrauberunternehmen in und um das Bundesland Tirol. Die Tiroler Landwirtschaftskammer wird über die durchgeführte Bergung informiert.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein und es muss eine Übersichtskarte zur Lage des Kadavers beigefügt sein.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.