Allgemeine Information
Im Rahmen des Schwerpunktes „Förderung der Unterbringung von in Tirol ansässigen Studenten in Studentenheimen in Österreich“ werden aus den Mitteln der Landesgedächtnisstiftung zeitlich begrenzte Einweisungsrechte in Studentenheimen in ganz Österreich angekauft, damit Studierende aus Tirol kostengünstig untergebracht werden können.
Voraussetzungen
Die von den Heimträgern betriebenen Heime müssen nach den Richtlinien des Studentenheimgesetzes, BGBl. Nr. 291/1986, idgF geführt werden.
Fristen
Die Ansuchen können ganzjährig eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Landesgedächtnisstiftung
tiris-Standort Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3759
faxFax +43 512 508 743759
E-Mail landesgedaechtnisstiftung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Heimes (z.B. Ausstattung, Lage, Heimpreise)
- Anzahl der in dem Heim in den letzten fünf Jahren untergebrachten Studierenden aus Tirol
- Grundbuchsauszug, Sicherstellung: Bankgarantie, grundbücherliche Sicherstellung oder Bürgschaftserklärung samt Haftungserklärung des Vorstandes
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.