Antrag auf Heizkostenzuschuss
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt für jedes Kalenderjahr nach Maßgabe der Richtlinie für den Heizkostenzuschuss der entsprechenden Heizperiode einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten pro Haushalt.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Tirol
- Einkommensobergrenzen laut Richtlinie
- kein Bezieher von Mindestsicherung oder Grundversorgung
- keine Unterbringung in einem Wohn- und Pflegeheim, einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder einem Schüler- und Studentenheim
Fristen
Anträge können zwischen 01. März 2025 und 30. September 2025 gestellt werden.
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen mit einem eigenen Einkommen sowie Alimente.
- Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist eine Mitversicherungsbestätigung mitzusenden
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Antrag auf Heizkostenzuschuss (Fristen beachten)