Allgemeine Informationen
Die Dorferneuerung des Landes Tirol fördert im Zusammenwirken mit den Tiroler Gemeinden bauliche Revitalisierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist das Vorhandensein leerstehender Gebäude oder Gebäudeteile bzw. möglicher Flächen für eine Nachverdichtung. Das Programm dient vor allem der langfristigen Belebung gewachsener und infrastrukturell erschlossener Zentralbereiche in Dörfern und Weilern.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 14 Wochentage vor der jeweiligen Landesbeiratssitzung und vor Beginn der Baumaßnahmen einzubringen. Hier finden Sie die Termine der nächsten Landesbeiratssitzungen.
Zuständige Stelle
Abteilung Bodenordnung
Geschäftsstelle für Dorferneuerung und Lokale Agenda 21
tiris-Standort Innrain 1, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3802
faxFax +43 512 508 743805
E-Mail bodenordnung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Für das Befüllen des Antrags werden jedenfalls folgende Unterlagen benötigt:
- Planunterlagen (Einreichplan, Entwurfsplan …)
- Beiblatt B01 „Bestätigung der Standortgemeinde“
- Bilder
Rechtsgrundlagen
Generelle Richtlinien der Dorferneuerung
Richtlinie für die Förderung von Revitalisierungsmaßnahmen in Tiroler Dörfern
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit der öffentlichen Mittel. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.