Antrag auf Umgründung eines Unternehmens
Allgemeine Informationen
Die gesetzliche Grundlage dieses Rechtsüberganges ist die Gewerbeordnung.
Voraussetzungen
Bei Umgründungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Einbringungen, Zusammenschlüssen, Realteilungen und Spaltungen) geht die ursprüngliche Berechtigung zur Gewerbeausübung auf den Nachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolger) nach Maßgabe der in den Abs. 5 und 6 festgelegten Bestimmungen über. Zu den Umgründungen zählt auch die Einbringung von Unternehmen in eine zu diesem Zweck gegründete eingetragene Personengesellschaft. Die Bestimmungen des ersten Satzes sind auch in dem Fall anzuwenden, dass in Entsprechung des § 8 Abs. 3 UGB die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 1175ff ABGB) in das Firmenbuch als eingetragene Personengesellschaft erfolgt.
Fristen
Der Nachfolgeunternehmer (Rechtsnachfolger) hat der Behörde (§ 345 Abs. 1) den Übergang unter Anschluss der entsprechenden Belege längstens innerhalb von sechs Monaten nach Eintragung im Firmenbuch anzuzeigen. Die Berechtigung des Nachfolgeunternehmers (Rechtsnachfolgers) endigt nach Ablauf von sechs Monaten ab Eintragung der Umgründung im Firmenbuch, wenn er innerhalb dieser Frist den Rechtsübergang nicht angezeigt hat oder im Fall des Abs. 5 letzter Satz kein Geschäftsführer innerhalb dieser Frist bestellt wurde.
Falls Ihr Anbringen einen Formfehler aufweisen oder unvollständig sein sollte, wird Sie die Behörde innerhalb einer von ihr bestimmten Frist zur Verbesserung dieses Mangels mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Falls Sie der Aufforderung rechtzeitig und vollständig nachkommen, gilt Ihr Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
Zuständige Stelle
Sie stellen ein schriftliches Ansuchen auf Erteilung oder Erweiterung der Konzession zur Beförderung von Gütern im innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Güterverkehr an die zuständige Behörde entsprechend ihrem Gewerbestandort.
- Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr und Beförderung von Personen mit Omnibussen:
- ansonsten:
- Ihr Gewerbestandort ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Gewerbestandort ist in einem Bezirk Tirols - jeweilige Bezirkshauptmannschaft
Erforderliche Unterlagen
- Firmenbuchausdruck bzw. Firmenbuchbeschluss aus dem die Umgründung ersichtlich ist
- Gesellschaftsvertrag (sofern Gesellschaftsverhältnisse aus Firmenbuchauszug nicht ersichtlich sind)
- GISA-Auszug
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis, Geburtsurkundemit Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis akademischer Grade oder Standesbezeichnungen)
- Wohnsitznachweis bzw. Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
- Ausländische Strafregisterbescheinigung (nur wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger als 5 Jahre in Österreich besteht, nicht älter als 3 Monate und in Original, ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Aufenthaltstitel (nur erforderlich für Staatenlose oder Nicht EU/EWR-Bürger)
- Anmeldung Sozialversicherung
- Fachliche Befähigung (Befähigungsnachweis):
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsprüfung
- Nachsichtsbescheid
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbeausschließungsgründen (je eine Erklärung für den gewerberechtlichen und den handelsrechtlichen Geschäftsführer, sowie für jeden weiteren Gesell-schafter mit mehr als 50% Gesellschaftsanteil
- Erklärung Geschäftsführerbestellung inkl. Nachweis der Anordnungsbefugnis
Kosten
Gemäß § 333a Gewerbeordnung 1994 sind in Gewerbeverfahren keine Verwaltungsabgaben oder Gebühren vorzuschreiben.