Antrag auf Verleihung Tiroler Sportehrenzeichen
Allgemeine Information
Gemäß dem Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol kann die Tiroler Landesregierung das Tiroler Sportehrenzeichen, die Tiroler Sportehrennadel in Gold und die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant verleihen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Auszeichnung gem. des Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol sind in der Verordnung zu diesem Gesetz geregelt:
- Die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant wird an Personen verliehen, die in Tirol einen ordentlichen Wohnsitz haben, bei einem Tiroler Sportverein gemeldet sind und als aktive Sportler außerordentliche internationale Spitzenleistungen erbracht haben, und zwar
- bei Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften einen der Plätze 1 bis 6 erreicht haben,
- bei Europameisterschaften einen der Plätze 1 bis 3 erreicht haben,
- in einer offiziellen Weltcupwertung einen der Plätze 1 bis 3 eingenommen haben oder
- sonstige außerordentliche internationale Spitzenleistungen erbracht haben.
- Die Tiroler Sportehrennadel in Gold wird an Personen verliehen, die in Tirol einen ordentlichen Wohnsitz haben, bei einem Sportverein gemeldet sind und als aktive Sportler langjährige außerordentliche Leistungen erbracht haben, die Voraussetzungen nach Abs. 1 jedoch nicht erfüllen.
- Das Tiroler Sportehrenzeichen wird an Personen verliehen, die sich als Trainer oder Funktionäre durch langjährige außerordentliche Leistungen um den Tiroler Sport besonders verdient gemacht haben. Zu einer wesentlichen Voraussetzung der Verleihung zählt die ehrenamtliche Tätigkeit.
Fristen
Ansuchen können von 1. Jänner bis spätestens 31. Juli jeden Kalenderjahres eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Auszeichnungen des Landes Tirol
- Tiroler Sportförderungsgesetz
Zum Formular
Antrag auf Verleihung Tiroler Sportehrenzeichen (Fristen beachten)