Antrag Fahrtkostenzuschuss des Landes Tirol für Internatsschüler
Allgemeine Informationen
Aufgrund eines Beschlusses der Tiroler Landesregierung vom 23. September 1997 sind nach Genehmigung durch den Tiroler Landtag vom 12. November 1997 Vergaberichtlinien betreffend der Förderaktion „Fahrtkostenzuschuss des Landes für Internatsschüler“ zu beschließen und der Landesregierung vorzulegen.
Voraussetzungen
Das Land ersetzt Familien einen bestimmten Teil der Fahrtkosten für die Heimfahrt von Schülern, die während eines Schuljahres in einer Zweitunterkunft (Internat, Privatquartier) wohnen müssen und nachweisen können, dass Ihnen nach Abzug aller Bundesbeihilfen noch ein Selbstbehalt von mindestens Euro 100,- verbleibt.
Fristen
Der Online-Antrag ist bis spätestens 31. Oktober des darauffolgenden Schuljahres einzubringen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Schulbesuchsbestätigung
- Internatsbestätigung
- Kopie des Heimbeihilfenbescheides des Bundes ab der 9. Schulstufe
- Kopie Bankbeleg über die Höhe der vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt erhaltenen Schulfahrtbeihilfe
- Haushaltsbestätigung
- Nachweis über den Erwerb der Österreich Card
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.