Allgemeine Informationen
Der Tiroler Gestaltungsbeirat berät und unterstützt die Gemeinden und das Land Tirol in städtebaulichen, landschaftsgestalterischen und architektonischen Fragen. Er trägt dazu bei dass bestehende Qualitäten erhalten bleiben und Defizite verbessert werden können. Das internationale Fachgremium gibt auf Ersuchen von Gemeinden oder dem Land Tirol zu aktuellen Fragestellungen qualitative Empfehlungen ab.
Fristen
Der Antrag ist bis spätestens 14 Wochentage vor dem jeweiligen Termin des Gestaltungsbeirates einzubringen.
Zuständige Stelle
Abteilung Bodenordnung
Geschäftsstelle für Dorferneuerung und Lokale Agenda 21
tiris-Standort Innrain 1, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3802
faxFax +43 512 508 743805
E-Mail bodenordnung@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Folgenden Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Übersichtsplan / Lageplan
- Umgebungsfotos
- Gegebenenfalls projektrelevante Pläne
- Gegebenenfalls Modellfotos
- Gegebenenfalls eine Stellungnahme des Bundesdenkmalamt
- Gegebenenfalls eine raumordnungsfachliche Stellungnahme des Landes Tirol
- Gegebenenfalls Gutachten und Stellungnahmen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Statuten des Gestaltungsbeirates des Landes Tirol
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beratung des Tiroler Gestaltungsbeirates.