Antrag zur Förderung der Tiroler Landwirtschaft aus Landesmittel (gem. TLWG 1975)
Allgemeine Informationen
Das Land Tirol fördert:
- Abdeckung der Kosten von Vertretungsdiensten.
- Ankauf von landwirtschaftsspezifischen Programmen zur Unterstützung der Betriebsführung
- Anlage von Erwerbsobstkulturen und Maßnahmen zum Schutz von Obstkulturen
- Anschaffung von Bildungsmaterialien
- Aufwendungen für Tests zur Bestimmung der genetischen Qualität oder der Leistungsmerkmale von Tieren
- Aufwendungen zur Deckung von Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Zuchtbüchern
- Bauliche Investitionen im Almbereich
- Bauliche Investitionen im Bereich Gewächshäuser
- Bauliche Investitionen und technische Einrichtungen der Direktvermarktung
- Bekämpfung eines unvorhersehbaren sowie epidemischen Auftretens von Schadorganismen
- Bekämpfung von Virosen und virusähnlichen Krankheiten sowie deren Überträger in Saatgut- und Pflanzenproduktion
- Beratungsmaßnahmen für im Agrarbereich tätige Unternehmen, wenn dadurch mindestens eine Priorität der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllt wird.
- Deckhengststationen
- Demonstrationsbetriebe und Demonstrationsobjekte
- Durchführung von sonstigen absatzfördernden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Energiesparmaßnahmen im Gartenbau
- Entwicklung, Dokumentation, Information, Evaluierung und Qualitätssicherung von Qualifizierungs-und Bildungsmaßnahmen
- Errichtung und Erneuerung von Warndienst- und Wetterstationen
- Errichtung von Folientunneln
- Erstellung von Konzepten und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen von Bildungskooperationen
- fach- und zielspezifischen Veranstaltungen einschließlich der erforderlichen Lehr- und Kursbehelfe
- Investitionen in die Bienenhaltung
- Organisation und Durchführung von, sowie die Teilnahme an Ausstellungen, Wettbewerben und Messen über Produkte und Leistungen der Land- und Ernährungswirtschaft
- Tätigkeit von Mitarbeitern und Hilfskräften im Pflanzenschutzdienst, die der Vorbeugung dienen, indem sie Kontrolluntersuchungen oder Analysen vorsehen
- Technische Einrichtungen zur Beregnung (Kleinregner) und Bewässerung
- Veranstaltung von Kursen, Lehrgängen und Lehrfahrten zur begleitenden Berufsausbildung
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Qualifizierungs- und Bildungsveranstaltungen
Voraussetzungen
- Antragsteller muss ein vom BMNT anerkannter Bildungsanbieter, mit Sitz in Tirol, für die Maßnahme "Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen" gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sein.
- Antragsteller sind anerkannte Fachorganisationen, Einzelbetriebe und deren Zusammenschlüsse mit entsprechend qualifiziertem Personal. Die Begünstigten sind ausschließlich in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig.
- Als Förderwerber kommen Bewirtschafter eines in Tirol ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes in Betracht
- Die Förderung gilt nur für familieneigene Arbeitskräfte und für unaufschiebbare Arbeiten.
- Die Betriebshelfer müssen über den Maschinen- und Betriebshelferring beigestellt werden.
- Als Förderwerber kommen Bewirtschafter eines in Tirol ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes in Betracht
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Vorhabensdatenblatt
- Kostendarstellung inkl. Kostenplausibilisierungsunterlagen
- ggf. Bestätigung Finanzamt (nur wenn Vorsteuerabzugsberechtigt)
- optional: aktuellster geprüfter Jahresabschluss
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.