Antragstellung COVID-19 Zusatzbudget Bildung 4.0
Allgemeine Informationen
Die Coronavirus-Krise (COVID-19) seit dem Lockdown am 16. März 2020 hat aufgezeigt, wie wichtig der Bereich "digitales Lernen" ist. Der ortsungebundene Unterricht insbesondere im Bereich der Tiroler Pflichtschulen hat einen Nachholbedarf in der Digitalisierung der Eltern-Schule-Kommunikation, der Schulorganisation und der Unterrichtsprozesse aufgezeigt. Mit Regierungsbeschluss vom 03 Juni 2020 hat die Tiroler Landesregierung die Aufstockung des Budgets der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich um Euro 1.000.000,- beschlossen.
Maßnahmenpakete sind in den Bereichen Hardwareausstattung, Vereinheitlichung der Kommunikations- und Kooperationsplattformen und die Förderung der digitalen organisatorischen, pädagogischen und didaktischen Kompetenzen der Lehrpersonen und der Schulleitungen erforderlich.
Ein besonderes Anliegen der Tiroler Landesregierung ist es, die Tiroler Pflichtschulen, die am 8. Punkte-Plan des BMBWF teilnehmen und die Tiroler Volksschulen auf die Herausforderungen der digitalen Schule bestens vorzubereiten und adäquate Initiativen zu setzen.
Beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2023/24 (Laufzeit des 8-Punkte-Plans des BMBWF) werden vom Land Tirol Euro 1.000.000,-zur Verfügung gestellt.
Diese "COVID-19 Million für den Bildungsbereich 2020-2024" wird ganz gezielt in die Ausstattung der Tiroler Pflichtschulen, die am 8-Punkte-Plan des BMBWF teilnehmen (MS/ASO), sowie im Primarbereich - insbesondere für die Anschaffung von mobilen Geräten - investiert: die Förderhöhe je Schule ist abhängig von der jeweiligen Klassen-, Schülerinnen- und Schüleranzahl und Lehrerinnen und Lehreranzahl.
Weiterführend werden im Rahmen einer Projektförderung der Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich Spezialprojekte von Non-Profit-Organisationen, Bildungsinstitutionen und Partnern im Bildungsbereich gefördert, die innovative Anliegen an und für die Tiroler Schulen unterstützen. Darunter fallen insbesondere Schulorganisationssoftware, Kooperationsprojekte und vieles mehr. Die diesbezüglichen Projekte von Tiroler Non-Profit-Organisationen / Bildungsinstitutionen und Partnern im Bildungsbereich dienen insbesondere den Förderzielen.
Fristen
Die Antragsstellung kann von 19. Juli 2021 bis spätestens 31. August 2024 erfolgen.
Zuständige Stelle
Bildungsdirektion für Tirol
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel.: +43 512 9012 0
office@bildung-tirol.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Pädagogisch-didaktisches Konzept