Bäderförderung - Betriebsbeitrag
Allgemeine Informationen
Ziel der Bäderförderung ist die Sicherung der Bäderversorgung in Tirol, wodurch der lokalen Bevölkerung angemessene Bademöglichkeiten in den jeweiligen Regionen zur Verfügung gestellt werden können. Durch den Betriebsbeitrag sollen laufende Instandhaltungen abgedeckt bzw. Rücklagen für anfallende Investitionen gebildet werden.
Die Förderung kann nur für Hallenbäder unter Berücksichtigung der Tiroler Bäderstudie 2024 gewährt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände sowie Vereine und juristische Personen. Juristische Personen müssen mehrheitlich (mehr als 50% der Geschäftsanteile) in öffentlicher Hand sein und Badeanlagen betreiben. Der Betrieb der Badeanlage darf nicht gewinnorientiert sein.
Die Badeanlagen müssen der Grundversorgung der Tiroler Bevölkerung dienen und eine lokale Bedeutung aufweisen.
Fristen
Der Antrag muss zwischen 01.01. und 31.08. eines jeden Jahres gestellt werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.