Breitbandförderungsprogramm - Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen
Allgemeine Informationen
Im Rahmen dieser Förderaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei Investitionen in passive Breitbandinfrastrukturen. Gefördert werden Glasfasertechnologien oder, wenn Glasfasertechnologien nicht zweckmäßig sein sollten, alternative Breitbandtechnologien (z.B. Richtfunk). Gefördert wird der Bereich vom letzten Standort mit Glasfaser-Anbindung (z.B. Straßenverteiler) bis zum jeweiligen Betrieb mit Standort in Tirol. Die Investitionen müssen so durchgeführt werden, dass auch andere im näheren Umkreis befindliche Endkund*innen diese Breitbandinfrastruktur mitnutzen können.
In erster Linie ist die Förderung des Bundes „Breitband Austria 2030 Connect“ in Anspruch zu nehmen. Informationen finden Sie auf der Homepage der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Im Rahmen des Tiroler Breitbandförderungsprogramms können nur jene Projekte gefördert werden, für die eine Förderung des Bundes nicht in Anspruch genommen werden kann.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Unternehmen mit Standort in Tirol sein, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung sind.
Die Landesförderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten (Förderbemessungsgrundlage). Als Mindestbemessungsgrundlage gelten 5.000 Euro, als Höchstbemessungsgrundlage 50.000 Euro.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- kurze Information über das antragstellende Unternehmen und das Vorhaben
- genaue Projektkostengliederung/Kostenvoranschläge)
- aktueller Gewerberegisterauszug
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- ggf. behördliche Genehmigungen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.