Breitbandförderungsprogramm - Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitbandinfrastrukturen
Allgemeine Informationen
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung von passiver Breitbandinfrastruktur für Glasfasernetze, sofern im entsprechenden Gebiet oder in den entsprechenden Gebieten noch keine ausreichende gigabitfähige Breitbandinfrastruktur vorhanden ist. Zu der dadurch geschaffenen passiven Breitbandinfrastruktur wird ein offener und diskriminierungsfreier Zugang gegen ein angemessenes Entgelt gewährt.
Voraussetzungen
Fördernehmer*innen können Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden und Tiroler Gemeindeverbände sein. In besonders begründeten Fällen können auch öffentliche Unternehmen, die sich im mehrheitlichen Eigentum von Gemeinden befinden, Fördernehmer*in sein, sofern sie ausschließlich Netzbereitsteller und keine Netzbetreiber und / oder Diensteanbieter sind.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten.
Fristen
Der Erstantrag ist vor Beginn des Förderprojekts zu stellen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung (nach Möglichkeit auf Grundlage eines Breitbandkonzeptes)
- genaue Projektkostengliederung
- Finanzierungszusage des/der kreditgewährenden Institute/s für den fremdfinanzierten Teil des Vorhabens
- behördliche Genehmigungen (falls notwendig)
- Planungsunterlagen (Bauplan, Trassenplan etc.)
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.