Datenübermittlung an die Behörden der Behindertenhilfe
Allgemeine Informationen
Mit diesem Formular wird eine sichere, vertrauliche und einfache Kommunikation mit den Referaten der Behindertenhilfe sowie der Abteilung Inklusion und Kinder- u. Jugendhilfe ermöglicht. Es können Dokumente und Unterlagen wie z.B. Abrechnungsunterlagen in einer gesicherten Form übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Für Ansuchen an eine Bezirksverwaltungsbehörden ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Kosten
Für die Übermittlung entstehen keine Kosten.