Datenübermittlung an die Sozialreferate und Abteilung Soziales
Allgemeine Informationen
Mit diesem Formular wird eine sichere, vertrauliche und einfache Kommunikation mit den Sozialreferaten und der Abteilung Soziales ermöglicht. Es können Dokumente und Unterlagen wie z.B.. Abrechnungsunterlagen in einer gesicherten Form übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Für Ansuchen an eine Bezirksverwaltungsbehörden ist die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde zuständig.
Kosten
Für die Übermittlung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
§§ 13 ff AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl. Nr. 1191/51, i.d.g.F.)- Signaturgesetz (Bundesgesetz über elektronische Signaturen - SigG, BGBl. I Nr. 190/1999, i.d.g.F.)