Allgemeine Information
Das Formular dient zur Einbringung von Petitionen durch BürgerInnen und wird in der Landtagsevidenz weiterverarbeitet, sodass in weiterer Folge der Petitionsausschuss des Tiroler Landtags die eingebrachten Petitionen prüfen und darüber beraten kann.
Voraussetzungen
Jeder Bürger hat in Tirol das Recht, Petitionen im Tiroler Landtag einzubringen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Einbringung nicht anonym erfolgen darf und die Eingabe ein Begehren erkennen lassen muss.
Fristen
Die Behandlung einer Petition erfolgt in der nächsten Sitzung, sofern die Petition 14 Tage vorher eingebracht worden ist.
Zuständige Stelle
Landtagsdirektion
tiris-Standort Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 3012
faxFax +43 512 508 743005
E-Mail landtag.direktion@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Sollten zusätzlich zum Begehren Unterlagen hilfreich sein, können diese im Onlineantrag hinzugefügt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Geschäftsordnung des Tiroler Landtages
Tiroler Landesordnung