Erhaltung des kulturellen Erbes in Tirol
Allgemeine Information
Im Rahmen dieses Förderschwerpunktes – siehe § 1 Z 1, 4, 5 und 6 des Gesetzes über die Errichtung einer Landesgedächtnisstiftung, LGBl. Nr. 43/1957 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 111/2011 – werden Restaurierungsmaßnahmen, die an denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauwerken von kulturhistorischer Bedeutung durchgeführt werden, infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung, archäologische Ausgrabungen und spezielle vom Kuratorium auf eine bestimmte Zeit zu beschließende Förderschwerpunkte, die von öffentlichem Interesse für das Land Tirol sind, finanziell unterstützt. Zudem werden Kunstwerke angekauft, die für das kulturhistorische Erbe des Landes von großer Bedeutung sind, damit diese in einem Museum in Tirol der Bevölkerung zugänglich gemacht werden können.
Voraussetzungen
Die zu restaurierenden Objekte müssen entweder unter Denkmalschutz stehen oder vom Bundesdenkmalamt zumindest als erhaltungswürdig eingestuft werden.
Fristen
Die Ansuchen können ganzjährig eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Vorhabens
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.