Förderung Arbeitsmarktförderungsprojekte
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikationen von Arbeitskräften zu erhöhen, den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Förderung von arbeitsmarktbezogenen Projekten und Maßnahmen sollen vor allem Personengruppen erreicht werden, die über Individualförderungen nicht bzw. nur schwer angesprochen werden können. Es soll damit insbesondere ein Beitrag zur Integration von benachteiligten und arbeitsmarktfernen Gruppen am Arbeitsmarkt, zur Unterstützung längerfristiger Bildungsmaßnahmen aufgrund individueller Bildungspläne und zur Unterstützung des Aufbaus und der Standardisierung einer neutralen Bildungs- und Berufsberatung geleistet werden.
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme verbundene Personal- und/oder Sachkosten,Personal- und/oder Sachkosten betreffend Bildungs- und Berufsberatung
- Personal- und/oder Sachkosten für Maßnahmen betreffend Bildungs- und Berufsberatung,
- Kosten für die nationale Kofinanzierung von EU-Projekten unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben, insbesondere für die (Mit)Finanzierung von
- Projekten, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds insbesondere auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds samt abgeleiteten Rechtsakten kofinanziert werden.
- Beihilfenbeträge gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEU-Vertrag auf „De- minimis“-Beihilfen.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine und sonstige öffentlich-rechtliche Institutionen sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Projektbeschreibung incl. Kostenkalkulation
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen
- Sofern erforderlich, eine Erklärung über die in den vergangenen zwei Jahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: