Förderung Offene Jugendarbeit
Allgemeine Informationen
Ziel ist die Unterstützung von Einrichtungen, die Offene Jugendarbeit in Tirol anbieten. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt. Gefördert werden Personalkosten für Personen, die im pädagogischen Handlungsfeld tätig sind, in der Höhe von € 520,00 pro Stunde pro Jahr.
Die Tabelle als Höchstbemessungsgrundlage, die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Offenen Jugendarbeit.
Voraussetzungen
Fördernehmer/innen können juristische Personen, insbesondere Vereine und Gemeinden, in ihrer Eigenschaft als Rechtsträger von Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit sein.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Konzept der Einrichtung
- ausgefülltes Beiblatt
- detaillierte Kostenkalkulation
- bei gemeindeübergreifenden Einrichtungen: Kooperationsvereinbarung
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: