Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist, Eltern in ihrer Elternrolle und Elternkompetenz durch ein niederschwelliges Angebot zum elterlichen Erfahrungsaustausch und Bildungsangebote mit gesundheitsbezogenen und pädagogischen Schwerpunkten zu unterstützen und zu stärken und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen zu erhöhen.
Gegenstand der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Eltern-Kind-Zentren. Eltern-Kind-Zentren sind: Private, gemeinnützige, partei- und konfessionsunabhängige sowie familienbezogene Einrichtungen für Eltern. Ihr Zweck besteht in der Begleitung und Bewusstseinsbildung bei der Vorbereitung auf Geburt und Elternschaft, in der Partnerschaft bei Schwangerschaft, Geburt und Erziehung, in der Familienbegleitung in den ersten Lebensjahren, in der Unterstützung von Alleinerziehenden sowie in der Förderung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Kinderbetreuungsangebote, die auf die Stärkung der Elternkompetenz, die Ermöglichung sozialer Kontakte für Kinder im Umgang mit Gleichaltrigen und die behutsame Unterstützung beim Kinder-Eltern-Loslösungsprozess abzielen.
Art und Ausmaß der Förderung und die Voraussetzungen dafür finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Eltern-Kind-Zentren.
Voraussetzungen
Förderungsnehmer/innen können Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine und sonstige öffentliche Institutionen sein, die Träger eines Eltern-Kind-Zentrums sind.
Die Förderung wird nur dann gewährt, wenn alle räumlichen und fachlichen sowie mindestens vier von fünf inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes elektronisch mittels Onlineformular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Tiroler Landesregierung schriftlich einzureichen.
Zuständige Stelle
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Familie
tiris-Standort Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Anfahrt/Anreise So kommen Sie zu uns
Telefon work+43 512 508 7831
faxFax +43 512 508 747805
E-Mail ga.familie@tirol.gv.at
Kontaktformular
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag hinzuzufügen:
- Konzept der Einrichtung,
- Beschreibung der inhaltlichen Angebote (Programm) für den beantragten Förderzeitraum,
- Kalkulation der Gesamtkosten bestehend aus Aufschlüsselung der Einnahmen und
- Ausgaben,
- Erklärung über beantragte, bereits zugesagte oder gewährte Förderungen,
- Bestätigung des Trägers des Eltern-Kind-Zentrums, dass die erforderlichen räumlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: