Förderung von Personen der außerschulischen freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit
Allgemeine Information
Ziel der Förderung ist, einen Beitrag zur Weiterqualifizierung von hauptamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit zu leisten.
Es werden Kosten für Bildungsmaßnahmen zur Weiterqualifizierung in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit gefördert.
Voraussetzungen
FördernehmerInnen sind Einzelpersonen, die hauptamtlich oder freiwillig in der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit in Tirol tätig sind.
Art und Ausmaß der Förderung sowie die detaillierten Fördervoraussetzungen und Verfahrensbestimmungen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme elektronisch mittels Online-Formular bzw. in der von der Förderstelle vorgesehenen Form bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit des Amtes der Landesregierung einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Nachweis über die Art der Tätigkeit gemäß § 3 der Richtlinie zur Förderung von Personen der außerschulischen, freizeitpädagogischen Kinder- und Jugendarbeit
- Anmeldebestätigung für die Bildungsmaßnahme inkl. Auflistung der Ausbildungskosten
- Kurzbeschreibung der wesentlichen Bildungsinhalte
Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderanträge können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Es sind folgende Richtlinien relevant: