Förderung von Schülerheimen in Tirol
Allgemeine Informationen
Auf Grund eines Beschlusses des Kuratoriums der Landesgedächtnisstiftung vom 15. September 2014 werden den Betreibern von Schülerheimen in Tirol unter Hinweis auf das Gesetz, LGBl. Nr. 43/1957 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 111/2011, zur Abdeckung der laufenden Kosten pro Schuljahr ein vom Kuratorium der Landesgedächtnisstiftung festgesetzter Betrag bereitgestellt.
Voraussetzungen
Es können nur Schülerheime in Tirol gefördert werden und die Heimträger müssen die in diesem Bereich üblicherweise geltenden Standards erfüllen können.
Fristen
Der Online-Antrag kann ab Beginn eines Schuljahres bis spätestens 31. Oktober e.j.J. eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Einnahmen- Ausgabenrechnung, Bekanntgabe entscheidungsrelevanter Daten wie Erzieherstunden, Art der Verpflegung, Reinigung, Heimpreise, Anzahl der untergebrachten Schüler aus Tirol, etc.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.