Förderung von schulbezogenen Sprachprojektwochen und Austauschprogrammen
Allgemeine Informationen
Ziel der Förderung ist der Erwerb von interkulturellen Kompetenzen durch das Kennenlernen europäischer Länder sowie deren Sprache und Kultur.
Gegenstand der Förderung
- Die Förderung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss als Pro-Kopf-Satz je Schüler*in ausbezahlt.
Mögliche Förderungen sind:
- schulbezogene Sprachprojektwochen und Austauschprogramme
- Sprachreisen mit oder ohne Besuch einer Sprachschule in Europa mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
- Schulbesuche in derselben Schulstufe einer Partnerschule mit einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Tagen
Voraussetzungen
Anträge können für Klassen ab der 5. bis zur 12. bzw. 13. Schulstufe gestellt werden.
Fristen
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Der Fördergeber kann jedoch im Einzelfall weitere Informationen einholen.
Kosten
Für die Antragstellung entstehen Ihnen keine Kosten.