Internationalisierungsförderung
Allgemeine Informationen
Unterstützt werden Vorhaben, durch die die internationale Ausrichtung von kleinen und mittelgroßen Tiroler Unternehmen verbessert wird. Förderungswürdig sind dabei Vorhaben, die die Aufnahme oder Neuorientierung von internationalen Geschäftsbeziehungen und/oder die Erschließung neuer Märkte zum Ziel haben. Gefördert werden Beratungsleistungen in Zusammenhang mit der Internationalisierung, die Teilnahmen an internationalen Fachmessen und -ausstellungen außerhalb Österreichs, die Erstellung von der Internationalisierung dienender Publikationen, Marketingmaßnahmen sowie notwendige Zertifizierungen/Nominierungen bzw. Standardisierungen im Zielland, die zur Markteinführung des Produktes erforderlich sind.
Die Förderung wird in Form eines Einmalzuschusses (30 % der förderbaren Kosten) gewährt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.
Fristen
Der Antrag ist vor Beginn des beantragten Förderzeitraumes einzureichen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Nähere Angaben über das antragstellende Unternehmen, die geplante Internationalisierung und die damit im Zusammenhang stehenden Internationalisierungsmaßnahmen
- Genaue Projektkostengliederung
- Angebote für die Beratungen und für die Messe- bzw. Ausstellungsteilnahmen, der Marketingmaßnahmen und/oder für die Erstellung der Publikationen
- ggf. Nachweis betreffend Nachhaltigkeitsbonus
Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.