Nachreichen von Unterlagen an die Abt. Gesellschaft und Arbeit - Arbeitsmarktförderung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie bereits bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Arbeitsmarktförderung eine Förderung beantragt und eine Aufforderungzum Nachreichen von Unterlagen erhalten haben, können Sie hier Unterlagen nachreichen.
Voraussetzungen
Sie wurden zum Nachreichen von Unterlagen aufgefordert.
Fristen
Sie müssen die in der Unterlagennachforderung gesetzte Frist einhalten, andernfalls wird Ihr ursprünglicher Antrag abgewiesen. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, müssen Sie sich mit der Förderstelle in Verbindung setzen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Jene, die von Ihnen verlangt werden.
Kosten
Für das Nachreichen von Unterlagen entstehen keine Kosten.
Wichtige Rechtsgrundlagen
Rahmenrichtlinie der Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol und jeweilige Förderrichtlinie
Zum Formular
Nachreichen von Unterlagen an die Abt. Gesellschaft und Arbeit - Arbeitsmarktförderung (Login-Daten erforderlich)